Symbolbild. Ein Augsburger Polizist muss wegen dem Besitz von Kokain und Diebstahl ins Gefängnis
Symbolbild. Ein Augsburger Polizist muss wegen dem Besitz von Kokain und Diebstahl ins Gefängnis
Bild
Symbolbild. Ein Augsburger Polizist muss wegen dem Besitz von Kokain und Diebstahl ins Gefängnis
Bildrechte: picture alliance / Karl Schöndorfer / picturedesk.com | Karl Schöndorfer
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / Karl Schöndorfer / picturedesk.com | Karl Schöndorfer
Audiobeitrag

Symbolbild. Ein Augsburger Polizist muss wegen dem Besitz von Kokain und Diebstahl ins Gefängnis

Audiobeitrag
>

Kokain und Diebstahl: Polizist muss ins Gefängnis

Kokain und Diebstahl: Polizist muss ins Gefängnis

Kokainmissbrauch, Diebstahl in der Dienststelle: Ein Augsburger Polizist ist offenkundig auf die schiefe Bahn geraten. Der inzwischen freigestellte Beamte aus dem Landkreis Landsberg wurde jetzt zu einer gut zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – so lautet das Urteil gegen einen 41-jährigen Polizisten vor dem Amtsgericht Landsberg. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Diebstahl und Verwahrungsbruch. Konkret hat er Kokain besessen und Geld aus der Dienststelle entwendet. Der mittlerweile freigestellte Polizist arbeitete bei der Inspektion Augsburg-Mitte und lebt im Kreis Landsberg.

Die anderen Anklagepunkte wie Bestechlichkeit, Handel mit Betäubungsmitteln oder Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden eingestellt. Wie die Sprecherin des Gerichts dem BR bestätigt, wären sie mit Blick auf die Gesamtstrafe nicht ins Gewicht gefallen. Der Angeklagte hatte während der Verhandlung keine Angaben gemacht.

Geld aus dem Polizeirevier geklaut

Für das Gericht steht fest, dass der Polizist unter anderem im August 2023 rund 25 Gramm Kokain besessen hat. Die eine Hälfte habe er selbst konsumiert, die andere verkauft. Der 41-Jährige klaute darüber hinaus auch sichergestelltes Geld (3.650 Euro) aus der Dienststelle. Das Geld tauchte zwar wieder auf. Die vorher gesicherten Seriennummern stimmten aber teils nicht mehr überein.

Der Vorwurf der Bestechlichkeit wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass der Polizist 2021 einem Bekannten dabei geholfen hat, ein einmonatiges Fahrverbot nicht antreten zu müssen. Dafür soll der Polizist 3.500 Euro Bestechungsgeld angenommen haben. Der Mann, der den Polizisten bestochen haben soll, wurde bereits im Mai in einem Prozess in Augsburg freigesprochen.

Wird das Urteil rechtskräftig, verliert er seinen Beamtenstatus

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Da die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt, kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber so kommen, dürfte der Mann nicht mehr als Polizist arbeiten. Denn wird ein Polizeibeamter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, verliert er nach dem Beamtengesetz seinen Beamtenstatus. Er darf dann nicht mehr in den Dienst und verliert zudem seine Pensionsansprüche.