Eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – so lautet das Urteil gegen einen 41-jährigen Polizisten vor dem Amtsgericht Landsberg. Verurteilt wurde der Angeklagte wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Diebstahl und Verwahrungsbruch. Konkret hat er Kokain besessen und Geld aus der Dienststelle entwendet. Der mittlerweile freigestellte Polizist arbeitete bei der Inspektion Augsburg-Mitte und lebt im Kreis Landsberg.
Die anderen Anklagepunkte wie Bestechlichkeit, Handel mit Betäubungsmitteln oder Verletzung des Dienstgeheimnisses wurden eingestellt. Wie die Sprecherin des Gerichts dem BR bestätigt, wären sie mit Blick auf die Gesamtstrafe nicht ins Gewicht gefallen. Der Angeklagte hatte während der Verhandlung keine Angaben gemacht.
Geld aus dem Polizeirevier geklaut
Für das Gericht steht fest, dass der Polizist unter anderem im August 2023 rund 25 Gramm Kokain besessen hat. Die eine Hälfte habe er selbst konsumiert, die andere verkauft. Der 41-Jährige klaute darüber hinaus auch sichergestelltes Geld (3.650 Euro) aus der Dienststelle. Das Geld tauchte zwar wieder auf. Die vorher gesicherten Seriennummern stimmten aber teils nicht mehr überein.
Der Vorwurf der Bestechlichkeit wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass der Polizist 2021 einem Bekannten dabei geholfen hat, ein einmonatiges Fahrverbot nicht antreten zu müssen. Dafür soll der Polizist 3.500 Euro Bestechungsgeld angenommen haben. Der Mann, der den Polizisten bestochen haben soll, wurde bereits im Mai in einem Prozess in Augsburg freigesprochen.
Wird das Urteil rechtskräftig, verliert er seinen Beamtenstatus
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Da die Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre beträgt, kann sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber so kommen, dürfte der Mann nicht mehr als Polizist arbeiten. Denn wird ein Polizeibeamter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, verliert er nach dem Beamtengesetz seinen Beamtenstatus. Er darf dann nicht mehr in den Dienst und verliert zudem seine Pensionsansprüche.